Gültig seit 01.08.2023, alle vorangegangenen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit

 

Preisliste interne Meldestelle nach HinSchG

 

1)    Bereitstellung des Meldestellen-Beauftragten

Für den Betrieb und Sicherstellung der internen Meldestelle und der Dienstleistung des Meldestellenbeauftragten zahlen Sie eine monatliche Pauschale:

 

Erfüllung der Mindestanforderungen 150,00 EUR/Monat

 

n  Betrieb eines Meldesystems per Web

n  Entgegenahme der Meldung

n  Plausibilitätsprüfung (sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes, Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit) gem. den Anforderungen §2 HinSchG durch

n  Bestätigung an den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist (7 Tage) über den Eingang seiner Meldung.

n  Jeder Hinweis wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gesichtet, bewertet und weiterbearbeitet.

n  Sie erhalten eine Information über den Eingang der Meldung und das vorläufige Prüfergebnis.

n  Kommunikation mit dem Hinweisgeber

n  Bericht an den Beschäftigungsgeber

 

2) Inanspruchnahme des Meldestellen-Beauftragten

Dies beinhaltet die Inanspruchnahme in der Vertragslaufzeit über die Mindestanforderungen hinaus. Jede angefangene 15 Minuten wird berechnet.

 

je Std. 145,00 EUR

 

n  Schulungen Mitarbeiter oder Führungskräfte

n  Beratungen

n  Unterstützung bei Ermittungen

n  Unterstützung zur Einhaltung weiterer Gesetze

 

3) Anfahrtskosten

je Anfahrtsstunde 75,00 €

zzgl. je gefahrener Kilometer 0,66 €

 

4) Bereitstellung und Dienstleistungen für jedes weitere verbundene Unternehmen zusätzlich

wie unter Punkt 1) bis 3) jeweils

aber abzgl. 10% Nachlaß

 

5) Einführung und Einrichtung

Einmalig 255,00 EUR

 

n  Einrichtung Hinweisgerber-System, Hotline, usw.

n  Bereitstellen von Muster-Schreiben, Muster-Informatioen usw. an die Mitarbeiter

 

Alle geannten Pfeise zzgl. ges. MWSt.