Gültig seit 01.08.2023, alle vorangegangenen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit
Preisliste interne Meldestelle nach HinSchG
1) Bereitstellung des Meldestellen-Beauftragten
Für den Betrieb und Sicherstellung der internen Meldestelle und der Dienstleistung des Meldestellenbeauftragten zahlen Sie eine monatliche Pauschale:
Erfüllung der Mindestanforderungen 150,00 EUR/Monat
n Betrieb eines Meldesystems per Web
n Entgegenahme der Meldung
n Plausibilitätsprüfung (sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes, Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit) gem. den Anforderungen §2 HinSchG durch
n Bestätigung an den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist (7 Tage) über den Eingang seiner Meldung.
n Jeder Hinweis wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gesichtet, bewertet und weiterbearbeitet.
n Sie erhalten eine Information über den Eingang der Meldung und das vorläufige Prüfergebnis.
n Kommunikation mit dem Hinweisgeber
n Bericht an den Beschäftigungsgeber
2) Inanspruchnahme des Meldestellen-Beauftragten
Dies beinhaltet die Inanspruchnahme in der Vertragslaufzeit über die Mindestanforderungen hinaus. Jede angefangene 15 Minuten wird berechnet.
je Std. 145,00 EUR
n Schulungen Mitarbeiter oder Führungskräfte
n Beratungen
n Unterstützung bei Ermittungen
n Unterstützung zur Einhaltung weiterer Gesetze
3) Anfahrtskosten
je Anfahrtsstunde 75,00 €
zzgl. je gefahrener Kilometer 0,66 €
4) Bereitstellung und Dienstleistungen für jedes weitere verbundene Unternehmen zusätzlich
wie unter Punkt 1) bis 3) jeweils
aber abzgl. 10% Nachlaß
5) Einführung und Einrichtung
Einmalig 255,00 EUR
n Einrichtung Hinweisgerber-System, Hotline, usw.
n Bereitstellen von Muster-Schreiben, Muster-Informatioen usw. an die Mitarbeiter
Alle geannten Pfeise zzgl. ges. MWSt.
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Sicherheit
für Ihr Unternehmen
Durch Datenschutz und IT-Sicherheit
Ab dem 01.01.2021 wurde die
zur