Meldestellenbeauftragte führen die Meldestelle nach § 14 HinSchG und übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben. Aufgrund diese hohen Verantwortung hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde in §15 Abs. 2 HinSchG vorgesehen.
Diese Schuöung mindert eine Haftung durch Nachweis der Fachkunde.
Inhalte |
n Kenntnisse über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) n Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle n Anforderungen zum Betrieb einer internen Meldestelle n Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben im Unternehmen
n
Vertraulichkeit und Datenschutzanforderungen HinSchG und DSGVO
n
Dokumentation der Verarbeitungstätig
n
Organisation und Betrieb der Meldestelle
n
Organisation und Betrieb der Meldestelle als externer Dienstleister n Einrichtung von Meldekanälen (anonym / nicht-anonym) n Prüfung von eingehenden Meldungen im Hinblick auf inhaltliche Zuständigkeit und Stichhaltigkeit n Bearbeitungs- und Rückmeldefristen n Ergreifen von Folgemaßnahmen n Moderierter Erfahrungsaustausch zwischen den Seminarteilnehmern
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Zielgruppe |
Beschäftigte, die die interne Meldestelle nach § 12 HinSchG betreiben |
Abschluss |
Teilnahmebescheinigung/Zertifikat |
Seminargröße |
min. Teilnehmeranzahl: 3 max. Teilnehmerzahl: 12 |
Referent |
Gilbert Staffler |
Kursdaten |
Termine:
siehe
www.data-protection-one.eu/seminare
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Dauer |
online, 4 UE je 45 min (0,5 Tage) oder Präsenzschulung |
Seminarpreis |
je Teilnehmer, siehe unten, bei In-house-Schulungen (Firmenschulungen) |
Leistungen |
Teilnahmebescheinigung, Seminargetränke[1], Mittagessen[2] und Handouts (i.d.R. als PDF-Datei) |
Unsere Kursangebote richten sich nur an Unternehmen und Behörden.
Alle Preise inkl. der z.Zt. geltenden ges. MwSt.
[1] Nur bei Gruppenschulungen, bei In-House/Firmenschulungen ist der Auftraggeber für die Seminargetränke verantwortlich
[2] Nur bei Gruppenschulungen, bei In-House/Firmenschulungen ist der Auftraggeber für das Mittagessen und Tagungsgetränke verantwortlich
je Teilnehmer
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