Nach dem Verstreichen der eigentlichen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht, ist es nun soweit – das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten.
Die Pflicht zur Einrichtung und Betreibung sicherer, interner Meldestellen trifft alle Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt dies ab sofort; Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023
Inhalte |
n Kenntnisse über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) n Pflicht zur Einrichtung interner Hinweisgebersysteme bei Arbeitgebern n Anforderungen zum Betrieb einer internen Meldestelle n Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben im Unternehmen
n
Vertraulichkeit und Datenschutzanforderungen HinSchG und DSGVO
n
Dokumentation der Verarbeitungstätig
n
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung nach DSGVO n Datenschutzfolgenabschätzung n Vertraulichkeit
n
Organisation und Betrieb der Meldestelle
n DSB als interne Meldestelle?
n
Beauftragung Dritter als interne Meldestelle
n
Organisation und Betrieb der Meldestelle als externer Dienstleister n Betroffenenrechte n Auskunfstrechtt
n Informationspflicht
n
Löschung von Daten n Ergreifen von Folgemaßnahmen n Moderierter Erfahrungsaustausch zwischen den Seminarteilnehmern
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Zielgruppe |
Beschäftigte, die die interne Meldestelle nach § 12 HinSchG betreiben |
Abschluss |
Teilnahmebescheinigung/Zertifikat |
Seminargröße |
min. Teilnehmeranzahl: 3 max. Teilnehmerzahl: 12 |
Referent |
Gilbert Staffler |
Kursdaten |
Termine:
siehe
www.data-protection-one.eu/seminare
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Dauer |
online, 4 UE je 45 min (0,5 Tage) oder Präsenzschulung |
Seminarpreis |
je Teilnehmer, siehe unten, bei In-house-Schulungen (Firmenschulungen) |
Leistungen |
Teilnahmebescheinigung, Seminargetränke[1], Mittagessen[2] und Handouts (i.d.R. als PDF-Datei) |
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Alle Preise inkl. der z.Zt. geltenden ges. MwSt.
[1] Nur bei Gruppenschulungen, bei In-House/Firmenschulungen ist der Auftraggeber für die Seminargetränke verantwortlich
[2] Nur bei Gruppenschulungen, bei In-House/Firmenschulungen ist der Auftraggeber für das Mittagessen und Tagungsgetränke verantwortlich
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